Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Umfang der Leistung

1.1 Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen.

1.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer (Lisbeth Wild) bereits bei Angebotslegung bzw. Auftragserteilung mitzuteilen, wofür er die Texte/Übersetzungen verwenden will, z.B. ob sie 1.2.1 für die Medien, der Veröffentlichung und/oder Werbung,
1.2.2 oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die Berücksichtigung besonderer Textaspekte von Bedeutung ist,
1.2.3 sowie ob sie für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist.

1.3 Für den Fall, dass der Auftraggeber die Texte für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Auftragnehmer.

1.4 Wird dem Auftragnehmer der Zweck eines Textes nicht bekannt gegeben, fertigt ihn der Auftragnehmer nach seinem besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt 1.2) an.

1.5 Wünscht der Auftraggeber die Verwendung bestimmter Terminologie, ist er verpflichtet, dies dem Auftragnehmer bereits bei Angebotslegung bzw. Auftragserteilung mitzuteilen und die dafür erforderlichen Unterlagen vor Auftragsbeginn zu übermitteln.

1.6 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit sowie etwaige Zweideutigkeiten oder Inkonsistenzen des Ausgangstextes fallen ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.

1.7 Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftrag an Subunternehmer mit gleicher Qualifikation weiterzugeben. In diesem Fall bleibt der Auftragnehmer jedoch ausschließlicher Vertragspartner des Auftraggebers.

1.8 Der Name des Auftragnehmers darf nur dann im veröffentlichten Text genannt werden, wenn der gesamte Text vom Auftragnehmer erstellt bzw. übersetzt wurde und keine Veränderungen am Text ohne Prüfung und Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommen wurden.

2 Preise

2.1 Die Preise für Texte und Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen des Auftragnehmers. Als Berechnungsgrundlage gilt die jeweils vereinbarte Verrechnungseinheit (z.B. Stundensatz, Normzeilen, Wörter usw.)

2.2 Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage des vollständigen Briefings bzw. der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten nur als unverbindliche Richtwerte.

2.3 Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen und Erfahrungswerten erstellt. Es kann jedoch keine Gewähr für die tatsächlich zum Tragen kommenden Kosten übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 10 % ergeben, verständigt der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich davon. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 10 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und diese Kosten können ohne Weiteres gemäß tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt werden.

2.4 Kostenvoranschläge, die ohne Übermittlung eines vollständigen Briefings bzw. der zu übersetzenden Unterlagen gemacht werden, gelten ohne Gewährleistung. Bei solchen Kostenvoranschlägen gelten die Sätze 3 und 4 von Punkt 2.3 nicht. Sofern vom Auftragnehmer kein neuer Kostenvoranschlag erstellt wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, die tatsächlichen Kosten des Textes bzw. der Übersetzung gemäß Punkt 2.1 zu bezahlen.

2.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.

3 Lieferung

3.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Texte bzw. Übersetzung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist die Lieferfrist ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrags und hat der Auftraggeber an einer verspäteten Lieferung kein Interesse, hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben.

3.2 Voraussetzung für die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist mindestens um den Zeitraum, um den dem Auftragnehmer die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden oder die vereinbarte Zahlung zu spät geleistet wurde oder die etwaige sonstige Verpflichtung des Auftraggebers zu spät erfüllt wurde. Ist die Lieferfrist ein wesentlicher Bestandteil des Auftrags, obliegt es dem Auftragnehmer, zu beurteilen, ob das vereinbarte Lieferdatum auch bei Nichteinhaltung der vorliegenden Bedingungen seitens des Auftraggebers eingehalten werden kann.

3.3 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist ausdrücklich als fixe Lieferfrist vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1) und der Auftraggeber alle Voraussetzungen von Punkt 3.2 erfüllt hat.

3.4 Macht der Auftraggeber von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer die bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen für bereits getätigte Leistungen zu ersetzen.

3.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung in einfacher Ausfertigung per E-Mail. 3.6 Sofern nichts anderes vereinbart ist, verbleiben die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrags beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht gesetz- und/oder vertragswidrig verwendet werden können.

4 Höhere Gewalt

4.1 Im Falle von höherer Gewalt ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, dem Auftragnehmer die bereits getätigten Leistungen zu ersetzen.

4.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Generalstreik, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg bzw. der Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeiten des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

5 Gewährleistung

5.1 Sämtliche Mängelrügen im gelieferten Text sind innerhalb von sechs Wochen nach Ausfolgung desselben (Datum der Liefer-E-Mail, Übergabe an die Post oder Botendienste, Datum der Telefaxübermittlung) geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll).

5.2 Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur kostenlosen Beseitigung nachweislich bestehender Mängel. Verweigert er dem Auftragnehmer diese Frist, ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der gewährten Frist vom Auftragnehmer behoben, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.

5.3 Wenn der Auftragnehmer die gewährte Frist zur Beseitigung nachweislich bestehender Mängel verstreichen lässt, ohne die Mängel zu beheben, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) zu verlangen. Bei unerheblichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Preisminderungsrecht.

5.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber weder zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen noch zur Aufrechnung von irgendwelchen Beträgen.

5.5 Für Texte, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn dem Auftragnehmer Korrekturfahnen bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden, vorgelegt werden. In diesem Fall ist dem Auftragnehmer ein angemessener Kostenersatz für die Korrektur zu leisten bzw. ein vom Auftragnehmer in Rechnung zu stellendes angemessenes Stundenhonorar zu bezahlen.

5.6 Für die Verarbeitung bzw. Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung.

5.7 Stilistische Änderungswünsche, die Abstimmung auf spezifische Terminologie (insbesondere branchen- bzw. unternehmensspezifische Terminologie) usw. werden nicht als Mängel anerkannt, es sei denn, dem Auftragnehmer wird mit Auftragserteilung entsprechendes Referenzmaterial zur Verfügung gestellt oder andere Vereinbarungen werden getroffen.

5.8 Für Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erläutert werden, besteht keinerlei Mängelhaftung.

5.9 Zahlen werden ausschließlich gemäß Ausgangstext wiedergegeben. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird von Auftragnehmer keine Haftung übernommen. 5.10 Die Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (E-Mail, ftp-Server usw.) führt der Auftragnehmer nach dem aktuellen Stand der Technik durch. Aufgrund der technischen Gegebenheiten übernimmt der Auftragnehmer jedoch keine Garantie bzw. Haftung für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Beschädigung von Dateien usw.), sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit seitens dem Auftragnehmer vorliegt.

6 Schadenersatz

6.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist, auf die Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrags (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadensersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, oder in Fällen von Personenschäden. Eine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn besteht nicht.

6.2 Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, sind Schadenersatzansprüche auf die Höhe jenes Betrags begrenzt, den die Versicherung im konkreten Fall ersetzt.

7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum des Auftragnehmers.

7.2 Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Referenztexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen, wie z.B. Literatur oder Skripte, bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

7.3 Übersetzungsspeicher (Translation Memorys) und/oder Terminologiedatenbanken, die im Zuge eines Auftrags oder im Zuge mehrerer Aufträge angelegt wurden, bleiben, sofern nichts anderes vereinbart wurde, Eigentum des Auftragnehmers.

7.4 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Übersetzungsspeicher (Translation Memorys) und/oder Terminologiedatenbanken bleiben, sofern nichts anderes vereinbart wurde, weiterhin Eigentum des Auftraggebers.

8 Urheberrecht

8.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu überarbeiten oder übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber bestätigt, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind.

8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer gegenüber Haftungen, Ansprüchen, Kosten oder Auslagen jedweder Art für alle vom Auftraggeber verschuldete Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten, die dem Auftragnehmer aus Ansprüchen von Dritten entstanden sind, schad- und klaglos zu halten, sofern sie durch gerichtliches Urteil festgestellt wurden. Die Vertragsparteien informieren sich gegenseitig über etwaige in diesem Zusammenhang entstandene Streitverkündigungen.

9 Zahlung

9.1 Ist Abholung durch den Auftraggeber vereinbart und wird der Text bzw. die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, tritt die Zahlungspflicht des Auftraggebers mit dem Tag der Bereitstellung des Textes bzw. der Übersetzung zur Abholung ein.

9.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 352 UGB und § 1322 Abs. 2 ABGB in der Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz in Anrechnung gebracht.

9.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferfrist vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1). Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Auftragnehmer in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

10 Verschwiegenheitspflicht

10.1 Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch von ihm Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten.

11 Salvatorische Klausel

11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

12 Schriftform

12.1 Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und ASI bedürfen der Schriftform.

13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck anzurufen. Als vereinbart gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen des UN-Kaufrechts.

Innsbruck, April 2016

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